Impressum und Datenschutz, ohne Panik.
Zwei Seiten, die jeder gewerbliche Auftritt braucht. Richtig gemacht sind sie in einer Stunde erledigt – und halten dann jahrelang.
Was ins Impressum gehört
Die Pflicht steht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Gemeint ist eine Anbieterkennzeichnung, die von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar ist – besser mit einem – und auch so heißt – „Impressum“ versteht jeder, „Legal Notice“ nicht.
Was hinein muss, hängt von der Rechtsform ab. Für den Einzelunternehmer ist es kurz, für die GmbH kommen Registergericht, Nummer und Geschäftsführer dazu.
Die Pflichtangaben
Name und Anschrift, ladungsfähig – kein Postfach.
Kontakt: E-Mail und ein zweiter schneller Weg, meist Telefon.
Rechtsform und Vertretung bei GmbH, UG oder GbR.
Register und Nummer, falls eingetragen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
Aufsichtsbehörde und Kammer bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten – etwa die Gemeinde oder das Landratsamt bei einer Gaststätte mit Ausschank.
Vier Fallen, die oft übersehen werden
- Die Kleinunternehmerregelung ändert nichts. Auch ohne Umsatzsteuer brauchen Sie ein vollständiges Impressum – die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entfällt, sofern Sie keine haben
- Zulassungspflichtiges Handwerk (Meisterbetriebe) und Heilberufe müssen zusätzlich Kammer, Berufsbezeichnung und das Land der Verleihung nennen, dazu die berufsrechtlichen Regelungen und wo man sie findet
- Das Impressum gilt auch für Ihre Profile bei Facebook, Instagram und Google – dort genügt in der Regel ein Link
- Ein reiner Blog ohne Geschäftszweck braucht weniger, sobald Sie aber Leistungen anbieten, gilt die volle Pflicht
Und die Datenschutzerklärung?
Sie muss beschreiben, welche Daten beim Besuch Ihrer Seite anfallen, wozu und auf welcher Rechtsgrundlage. Der Umfang hängt davon ab, was Ihre Seite tut: Je weniger fremde Dienste eingebunden sind, desto kürzer wird sie.
Bei einer schlanken Seite passt sie auf eine Bildschirmseite: Verantwortlicher, Server-Protokolle, Hosting, Kontaktformular, Rechte der Besucher, Beschwerdestelle. Fertig.
Lang und unübersichtlich wird sie erst durch Karten, Videofenster, Schriftarten von fremden Servern, Chat-Fenster und Statistikdienste. Jeder davon braucht einen eigenen Absatz – und oft ein Einwilligungsbanner obendrauf.
Die Mindestangaben
Wer verantwortlich ist und wie man ihn erreicht.
Welche Daten beim Aufruf anfallen und wie lange sie bleiben.
Wer sie sonst noch sieht – Hoster, Dienstleister.
Rechtsgrundlage je Verarbeitung.
Die Rechte der Besucher und die zuständige Aufsichtsbehörde.
Häufige Fragen
Reicht ein Generator aus dem Netz?
Als Grundgerüst ja, als fertige Lösung selten. Generatoren erzeugen Bausteine für Dienste, die Sie vielleicht gar nicht nutzen – und lassen weg, was bei Ihnen wirklich passiert. Eine Erklärung, die Google Analytics beschreibt, obwohl Sie es nicht einsetzen, ist genauso falsch wie eine, die Ihr Kontaktformular verschweigt.
Was passiert, wenn das Impressum fehlt oder unvollständig ist?
Es ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Praktisch häufiger sind Abmahnungen. Mitbewerber können seit 2020 bei Verstößen gegen Informationspflichten im Netz keine Abmahnkosten mehr verlangen (§ 13 Abs. 4 UWG); Verbände dagegen weiterhin – das kostet je nach Fall mehrere hundert Euro. Die Pflicht, den Fehler abzustellen, bleibt in beiden Fällen. Der Aufwand, es richtig zu machen, steht dazu in keinem Verhältnis.
Brauche ich ein Cookie-Banner?
Nur, wenn auf dem Gerät Ihrer Besucher etwas gespeichert oder von dort ausgelesen wird, das nicht technisch notwendig ist. Ohne Statistikdienste, Karten und Videofenster entfällt der Anlass. Ausführlich steht das unter Eine Website ohne Cookie-Banner.
Muss ich einen Datenschutzbeauftragten benennen?
In der Regel erst, wenn mindestens zwanzig Personen ständig personenbezogene Daten verarbeiten. Für einen Betrieb mit einer Website und einem Kontaktformular ist das nicht der Fall. Unabhängig davon gelten die übrigen Pflichten natürlich trotzdem.
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag – brauche ich den?
Sobald ein Dienstleister Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, also insbesondere Ihr Hoster, brauchen Sie mit ihm einen solchen Vertrag. Die großen Anbieter stellen ihn im Kundenbereich bereit; meist muss er einmal aktiv bestätigt werden. Das ist schnell erledigt und wird gern vergessen.
Wer haftet, wenn etwas falsch ist – ich oder mein Dienstleister?
Nach außen Sie als Betreiber. Deshalb liefere ich Impressum und Datenschutzerklärung zwar vorbereitet mit, lasse Sie aber die Angaben prüfen und sage klar, wo Ihre Rechtsform oder Ihre Kammer noch etwas verlangt. Für komplizierte Fälle ist eine Anwältin für IT-Recht die richtige Adresse – das ist dann eine Stunde und keine Dauerbeziehung.
Passt dazu
Warum bei einer schlanken Seite kein Banner nötig ist, steht unter Eine Website ohne Cookie-Banner. Die zweite Pflichtfrage betrifft die Barrierefreiheit. Wie das bei mir aussieht: mein Impressum und meine Datenschutzerklärung.
Beides liefere ich vorbereitet mit.
Impressum und Datenschutzerklärung gehören zum Festpreis – abgestimmt darauf, was Ihre Seite tatsächlich macht, und nicht länger als nötig.