ms. – Marcel Schuler
Ratgeber für lokale Betriebe

Barrierefreiheit: Was das neue Gesetz für Sie bedeutet.

Seit Ende Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für die meisten kleinen Betriebe ändert es nichts – für manche alles.

Die zwei Fragen, die alles entscheiden

Erstens: Verkaufen Sie über die Seite? Das Gesetz erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Angebote, bei denen Verbraucher online einen Vertrag abschließen: ein Shop, eine kostenpflichtige Buchung, ein Ticketverkauf. Eine reine Informationsseite mit Öffnungszeiten, Leistungen und Telefonnummer fällt nicht darunter.

Zweitens: Wie groß sind Sie? Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme. Beides muss zutreffen.

Für die allermeisten Betriebe, für die ich baue, heißt das: doppelt nicht betroffen – kein Verkauf über die Seite und unter zehn Beschäftigte.

Betroffen sind zum Beispiel

Onlineshops für Verbraucher, auch kleine.

Kostenpflichtige Buchungsstrecken, bei denen der Vertrag online zustande kommt.

Banken, Verkehr, Telekommunikation und weitere ausdrücklich genannte Bereiche – unabhängig von der Größe.

Bestimmte Produkte wie Router oder E-Book-Reader; hier hilft die Kleinstunternehmer-Ausnahme nicht.

Warum Sie es trotzdem tun sollten

Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer anerkannten Schwerbehinderung, und weit mehr haben eine Einschränkung, die im Alltag zählt: nachlassende Sehkraft, zittrige Hände, eine Brille, die gerade nicht da ist. Dazu kommt jeder, der Ihre Seite in der prallen Sonne auf dem Handy öffnet.

Das Angenehme daran: Fast alles, was Barrierefreiheit ausmacht, macht eine Seite auch sonst besser. Größere Schrift, deutlichere Farbkontraste, klare Überschriften, Bilder mit Beschreibung – davon profitieren alle, und Google liest dieselbe Struktur.

Und es ist nachher aufwendiger als vorher. Bei einer neu gebauten Seite kostet es fast nichts, bei einer bestehenden schnell einige Tage.

Die Punkte mit dem größten Effekt

Kontrast. Graue Schrift auf hellgrauem Grund ist die häufigste Barriere überhaupt.

Schriftgröße, die sich vergrößern lässt, ohne dass das Layout bricht.

Beschreibungen für Bilder, damit Vorleseprogramme etwas vorlesen können.

Bedienung mit der Tastatur – durch Menü und Formular ohne Maus.

Echte Überschriften statt bloß fett gesetzter Zeilen.

Was Sie in einer halben Stunde selbst prüfen können

  • Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und erreichbar, oder rutscht etwas aus dem Bild?
  • Bedienen Sie die Seite nur mit der Tabulatortaste. Kommen Sie zum Menü, zum Formular, zum Absendeknopf – und sehen Sie immer, wo Sie gerade sind?
  • Schauen Sie bei Sonnenlicht aufs Handy. Was dort verschwindet, hat zu wenig Kontrast
  • Prüfen Sie Ihre Bilder: Hat jedes eine Beschreibung? Bei Schmuckbildern darf sie leer sein, bei Inhaltsbildern nicht
  • Schalten Sie den Ton ab, wenn Sie Videos zeigen. Verstehen Sie noch, worum es geht?

Häufige Fragen

Muss meine Website jetzt barrierefrei sein?

Wenn Sie ein Kleinstunternehmen sind – unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz – und über die Seite keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, gilt die Pflicht für Sie nicht. Sobald Sie einen Shop oder eine kostenpflichtige Onlinebuchung anbieten, sollten Sie es genauer prüfen lassen; die Ausnahme greift dann nur bei der Größe.

Was droht, wenn man betroffen ist und nichts tut?

Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Mängel feststellen, Fristen setzen und im Ernstfall die Bereitstellung untersagen; Bußgelder sind vorgesehen. Verbraucherverbände können ebenfalls tätig werden. In der Praxis beginnt es fast immer mit einer Beanstandung, nicht mit einer Strafe.

Kostet eine barrierefreie Seite mehr?

Bei einer neu gebauten Seite kaum. Kontrast, Schriftgrößen, saubere Überschriftenstruktur und Tastaturbedienbarkeit sind Handwerk, keine Zusatzleistung – ich baue ohnehin so. Teuer wird es nur beim nachträglichen Umbau einer Seite, die anders angelegt wurde.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay?

Diese eingeblendeten Werkzeugleisten versprechen viel und lösen wenig; von Verbänden blinder und sehbehinderter Menschen werden sie überwiegend abgelehnt. Sie kosten monatlich, laden fremde Skripte nach – und die eigentlichen Probleme im Seitenaufbau bleiben bestehen.

Ist das hier eine Rechtsberatung?

Nein. Ich beschreibe, wie die Regeln gelesen werden und was ich beim Bauen beachte. Ob Ihr Betrieb im Einzelfall unter das Gesetz fällt, klären im Zweifel Ihre Kammer oder eine Anwältin für IT-Recht – die Kammern haben dazu kostenlose Merkblätter.

Passt dazu

Die andere rechtliche Baustelle sind Impressum und Datenschutz. Und sobald ein Shop oder eine Buchung dazukommt, lohnt sich diese Rechnung.

Ich baue es von vornherein mit.

Kontraste, Schriftgrößen, Tastaturbedienung und Bildbeschreibungen gehören bei mir zum Handwerk – unabhängig davon, ob Sie unter das Gesetz fallen.

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